Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SolarTotal GmbH
1. Geltung
(1) Lieferungen, Leistungen und Angebote von SolarTotal erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch SolarTotal schriftlich bestätigt.
(2) Unsere Mitarbeiter, mit Ausnahme der Geschäftsfüh-rer, sowie die für SolarTotal tätigen Handelsvertreter sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen. Auch über den normalen Ablauf des Vertrages (Bestellung, Auftragsbestätigung, Abnahme) hinausgehende Zusatzvereinbarungen können nur die Geschäftsführer wirksam geben.
(3) Im Kaufvertrag werden die Module und Wechselrich-ter aus denen die Anlage besteht üblicherweise mit Marke und Leistung aufgeführt. Solar Total ist berechtigt, die auf-geführten Bestandteile durch gleich- oder höherwertige Produkte anderer Hersteller oder einzelne Produkte mit anderer Leistung auszutauschen, soweit die Gesamtleistung der Anlage in kWp hierdurch gleich bleibt oder sich verbessert.
2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial sowie auf der Website oder in den Photovoltaikkonzepten der SolarTotal GmbH enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit übereinstimmender Bestellung und Auftragsbestätigung zustande, oder konkludent durch Teilzahlung auf die Auftragsbestätigung.
(2) Der Kunde ist an eine von ihm getätigte und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Sollte der Kunde nach 14 Ta-gen noch keine Auftragsbestätigung vorliegen haben, ist er berechtigt seine Willenserklärung gegenüber Solar Total zu widerrufen. SolarTotal ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Die bloße Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt noch keine Annahme dar. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.
3. Preise und Zahlung
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Preise der von uns verkauften Ware enthalten grundsätzlich Lieferung und Montage der Anlage, soweit nichts anderes vereinbart.
(2) Soweit die gekaufte Ware nicht von Solar Total installiert wird, gilt Vorkasse als vereinbart. Soweit eine Installation durch Solar Total erfolgt, wird der Kaufpreis in zwei Raten fällig. Die erste Rate in Höhe von 90 % der Kaufpreissumme wird mit Lieferung der Module für die Anlage fällig, ist ein Zahlungseingang innerhalb von 5 Tagen ab Lieferung nicht erfolgt, geraten Kunden die nicht Verbraucher sind ab diesem Zeitpunkt in Verzug. Solar Total kann neben den gesetzlichen Rechten die Montage der Module verweigern, soweit die erste Rate nicht pünktlich eingeht. Bei einem Installationsabbruch aufgrund von Nichtzahlung können die dadurch entstandenen Mehrkosten/Aufwand an den Käufer weiter berechnet werden. Die zweite Rate in Höhe von 10 % wird nach Abschluss der Installation und Abnahme der Anlage, spätestens aber sobald die Anlage Strom ins Netz einspeist fällig. Unter der Abnahme ist die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach fertiger Montage zu verstehen, auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch den Energieversorger kommt es nicht an, da Solar Total auf diesen keinen Einfluss hat.
(3) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
(4) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshal-ber.
(5) Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
4. Lieferung und Lieferzeit
(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Lei-stungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb ei-ner Frist von ca. zehn Wochen nach Vertragsannahme zu erfolgen. Dem Kunden wird in unserer Auftragsbestätigung ein voraussichtlicher Lieferungs- und Montagetermin mitgeteilt.
(2) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht ein-halten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Erst nach Ablauf der zwei Wochen tritt Verzug ein.
5. Nichtlieferung durch Vorlieferanten
(1) Solar Total übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Ist der Gegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines ent-sprechenden Einkaufsvertrags nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird Solar Total den Kunden hierüber unverzüglich sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist Solar Total von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Solar Total die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Falls Solar Total zurücktreten will, wird sie das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.
(2) Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich durch Solar Total erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn Solar Total die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat.
6. Auslieferung und Montage
(1) Die Auslieferung der Ware und die Montage erfolgt durch die Mitarbeiter von Solar Total oder eine beauftragte Firma (Spedition / Subunternehmer).
(2) Die für die Anlage benötigten Module werden dem Kunden vorab geliefert. Der Kunde ist verpflichtet diese ordnungsgemäß und geschützt vor Diebstahl und Beschä-digungen zu lagern (z.B. Garage / Keller). Sollte eine sol-che sichere Lagerung nicht möglich sein, ist dies vom Kunden der Firma SolarTotal nach Zugang der Auftragsbestätigung mitzuteilen. In diesem Fall erfolgt eine Lieferung der Module nach Vorkasse zum Tag des Montagebeginns. Die Mehrkosten für diese taggenaue Lieferung trägt der Kunde.
(3) Der Käufer ist verpflichtet unseren Mitarbeitern zum vereinbarten Liefertermin Zugang zu den für die Installation notwendigen Bereichen zu gewähren.
7. Statik und Anlagenplanung
(1) Solar Total führt vor der Erstellung eines Photovoltaikanlagenkonzeptes keine statischen Berech-nung durch. Es ist Sache des Käufers die statische Verträglichkeit abzuprüfen.
(2) Solar Total erstellt das Photovoltaikkonzept aufgrund der vom Käufer mitgeteilten Dachmasse. Der Käufer ist verpflichtet diese spätestens nach Vorlage einer Anlagen-planung mit Maßen zu überprüfen und im Falle von Abweichungen umgehend Bescheid zu geben.
8. Gewährleistung
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Soweit der Käufer kein Verbraucher ist verjähren die Mängelrechte innerhalb eines Jahres.
(2) Der von Solar Total berechnete Stromertrag der PV Anlage berücksichtigt eine Verschattung der PV-Module nicht. Eine Minderleistung, die aufgrund der Verschattung des Daches (z.B. durch Gauben, Nebengebäude, Satellitenschüssel, Bäume oder einer Tal-Lage) auftritt, führt zu keinen Gewährleistungsansprüchen, da die tatsächliche er-brachte Leistung der Solarmodule in diesem Fall weder zugesichert noch vereinbart werden kann. Eventuelle technische Mängel der Anlagenkomponenten sind von dieser Klausel nicht betroffen.
(3) Die Gewährleistung erlischt, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Dies gilt auch für Schäden, die zurückzuführen sind auf Überspannung oder unsachgemäße Benutzung und Handhabung der Produkte sowie Fremdeingriff und das Öffnen des Gerätes.
(4) Für Schadensersatzansprüche des Käufers gelten jedoch die besonderen Bestimmungen des § 9.
9. Garantie
(1) Einige Hersteller gewähren auf die von Solar Total vertriebenen Komponenten Garantien, die über die gesetzlich geregelten Vorgaben hinausgehen. Es wird ausdrücklich erklärt, dass Solar Total für die Garantien nicht haftet.
(2) Solar Total wird alles Zumutbare tun, damit die Her-stellergarantie gewährt wird. Allerdings kann Solar Total über die von ihr selbst eingegangenen vertraglichen Ver-pflichtungen hinaus nicht für die Herstellergarantie einste-hen, diesbezüglich wird auf den Hersteller verwiesen. Solar Total behält sich Regressansprüche gegenüber dem Lieferanten vor.
10. Haftung auf Schadensersatz
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Ablieferung der Ware anzeigt.
(2) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus wel-chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragsty-pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unserer Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffen-heitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Beziehungen zum Netzbetreiber (EVU)
Solar Total hat keinen Einfluss darauf, ob die Einspeisung vom Netzbetreiber tatsächlich bewilligt wird und ob dies eventuell nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Üblicherweise erfolgt eine Bewilligung für Anlagen bis 29,99 KW, dies kann von Solar Total aber nicht garantiert werden. Eine Übernahme der formalen Korrespondenz mit dem Netzbetreiber, bedeutet nur, dass Solar Total die entsprechenden Anträge stellt, nicht aber dass für das Ergebnis eine Gewährleistung in irgendeiner Form übernommen wird.
12. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentums-vorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: Vorbe-haltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Photovoltaikanlage nur zu vorübergehenden Zwecken mit dem Gebäude verbunden wird und daher einen Scheinbestandteil nach § 95 Abs. 2 BGB darstellt.
(3) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzie-her – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Ei-gentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(4) Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbe-sondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vor-behaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
13. Rügepflicht und Gerichtsstand
(1) Ist der Vertragspartner Unternehmer gelten die ge-setzlichen Regelungen zur Rügepflicht. Die Rüge kann nur schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, was bei Kunden mit angemeldetem Gewerbe vermutet wird, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag Würzburg.
14. Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht
Soweit Sie Verbraucher sind können SIe Ihre Vertragser-klärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SolarTotal GmbH,
Max-von-Laue Str. 12,
97080 Würzburg
Fax: 0931 – 46 799 111
Email: info@solartotal.de
(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. ge-zogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung


